Regionale Planungen
3. Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms
Im bald 20 Jahre alten RROP war auf über 130 Hektar hochwertigster Ackerflächen im „Leinegraben / Moringer Becken“ ein „interkommunales Gewerbegebiet“ eingetragen, welches sich von der Autobahnabfahrt bis zum Emilienhof an der B241 erstreckt und sich in den Flächennutzungsplänen der Städte Northeim und Moringen wiederfindet. Es soll trotz inzwischen deutlich veränderter Rahmenbedingungen (etwa durch den Klimawandel und globale politische Unsicherheiten) im neuen Entwurf fortgeschrieben werden – obwohl die in diversen Fachbeiträgen hervorgehobene außergewöhnlichhohe Bodengüte eigentlich einen besonderen Schutz dieses Gebiets als „Vorranggebiet Landwirtschaft“ erfordern würde. „Vorranggebiet Landwirtschaft“ ist ein Planungszeichen, welches der Landkreis Northeim zum Schutz seiner hochwertigsten Ackerflächen neu in den Prozess der Raumplanung eingebracht hat. Der dritte Entwurf des RROP ist bereits jetzt auf der Seite des Landkreis Northeim öffentlich einsehbar. Alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sowie Träger öffentlicher Belange haben vom 6. Januar bis 6. Februar 2026 die Möglichkeit, Stellung zu Punkten zu nehmen, die gegenüber dem zweiten Entwurf verändert wurden. So wurden etwa die „Vorranggebiete Landwirtschaft“ im gesamten Landkreis um 17 Hektar, im Bereich „Leinegraben / Moringer Becken“ um vier Hektar reduziert. Auch die BI plant, eine Stellungnahme abzugeben.
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Bauvorhaben Panattoni Park
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2. Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms